Finanzierung:

Ob Investments in Unternehmen, Projekte oder Immobilien - in der Regel stellen sich Fragen aus dem Bereich der Finanzierung. Wir haben die nötige Expertise, um Sie fachkundig und pragmatisch zu unterstützen. Dabei begleiten wir unsere inländischen Mandanten bei Investments in Deutschland und in anderen europäischen Ländern. Auch nicht in Deutschland ansässige Investoren beraten wir bei ihren Aktivitäten in Europa. Wann immer eine dem deutschen Recht unterliegende Finanzierungskomponente Anwendung findet, können wir mit unserer Expertise behilflich sein. Dies gilt auch bei der Einbindung von KfW-Tranchen in Finanzierungsstrukturen.

Bankrecht:

Im weiten Feld des Bankrechts sind wir insbesondere auf das Kredit- und Kreditsicherungsrecht spezialisiert. In allen Fragen der Kreditvergabe, der Kreditaufnahme und der Besicherung von Krediten durch die Übertragung von Vermögenswerten verfügen wir über in langjähriger Tätigkeit entstandene Beratungskompetenz. Auch die bankaufsichtsrechtliche Zulässigkeit von Darlehensvergaben, Mezzaninen Finanzierungsformen oder Stillen Beteiligungen mit Kapitalgebern ohne Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gehört zu unseren Spezialgebieten.

Sanierung:

Gerät ein Unternehmen in die Krise, sieht es sich oft wachsendem Druck durch die ihn finanzierenden Kapitalgeber, also insbesondere die Kreditinstitute, ausgesetzt. Auch im Bereich der Sanierung von Unternehmen verfügen wir über die erforderliche praktische Erfahrung. Zu unseren Schwerpunkten gehört dabei die Verhandlung von Stundungen und Sanierungsverzichten mit den Gläubigern. Die wirtschaftliche Beratung führen wir in Zusammenarbeit mit erfahrenen Unternehmens- und Steuerberatern durch.